Infos und allgemeine Bedingungen


1. Kursablauf

2. Allgemeines und Haftungsausschluss

3. Begleitpersonen/Geschwisterkinder

4. Stornierung

5. Abgesagte und verpasste Einheiten

6. Mitzubringen


1. Kursablauf:

Die Kurse sind Eltern-Kindschwimmkurse, d.h. bei allen von mir angebotenen Kursen ist immer eine Begleitperson mit dem Kind im Wasser um gemeinsam Spaß am Lernen und Spielen im Wasser zu haben.

Die Kurse finden 1 x pro Woche über einen Zeitraum von 10 Wochen statt.
(Frühlingskurs 6 Wochen)
Eine Einheit dauert 45 min.

Die Teilnehmerzahlen in den Kursen sind beschränkt.

Pro Jahr sind drei Kursdurchgänge geplant:
Winterkurs (mit Beginn im Jänner)
Frühlingskurs (mit Beginn im April)
Herbstkurs (mit Beginn im Oktober)

Im Vordergrund meiner Kurse stehen der Spaß und die Freude an der Bewegung, sowie die Förderung der Entwicklung unserer Kinder durch vielfältige Bewegungserfahrungen. Als Grundlage dafür dienen motopädagogische und sensomotorische Ansätze welche im Wasser hervorragend umgesetzt werden können, da das Wasser alle Sinne anspricht.

Außerdem möchte ich den Kindern spielerisch das Element Wasser in seiner Gesamtheit näher bringen, die Freude an der Bewegung fördern, dabei werden die koordinativen und konditionellen Fähigkeiten der Kinder geschult.

Natürlich wird auch auf die soziale Bedeutung von Bewegung, der Beziehungsgestaltung, großer Wert gelegt.

Durch verschiedenste kleine und große Erfolgserlebnisse wird die Selbstwirksamkeitserwartung der Kinder gesteigert, welche einen positiven Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder hat.


2. Allgemeines und Haftungsausschluss:

Die Aufsichtspflicht für das Kurskind sowie für Geschwisterkinder oder andere minderjährige Begleitpersonen obliegt vor, während und nach dem Kurs der volljährigen Begleitperson des angemeldeten Kindes.

Die Baby- und Kleinkinderschwimmkurse im Hallenbad Murau finden zum Großteil außerhalb des öffentlichen Betriebes statt. Daher ist während der Kurszeiten meist kein Bademeister anwesend. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr und die Betreiber des Hallenbades sowie die Kursleiterin übernehmen keine Haftung für Kinder oder Begleitpersonen. Bei der Nutzung der Einrichtungen und insbesondere der Rutsche ist stets die Hallenbadordnung zu beachten. Die Einschätzung ob ein Kind entgegen der allgemeinen Anweisung der Kursleiterin diese Einrichtungen allein benutzen darf, obliegt der volljährigen Begleitperson. Weiters kann keine Haftung für Sachschäden, Diebstähle, grobe oder leichte Fahrlässigkeit vor, während und nach dem Kurs, sowie bei der An- oder Abreise übernommen werden.

Wenn der Baby- und Kleinkinderschwimmkurs außerhalb des öffentlichen Betriebs stattfindet, darf das Kinderbecken erst nach Beendigung des vorherigen Kurses und erst 5 Minuten vor Kursbeginn betreten werden. Das große Becken darf von keinem/keiner KursteilnehmerIn sowie keiner Begleitperson vor, während oder nach dem Kurs betreten und genutzt werden. Nach Kursende muss das Hallenbad wieder verlassen werden.

Das Hallenbad darf aus hygienischen Gründen nicht in Straßenbekleidung betreten werden. Dies gilt auch für lediglich beobachtende Begleitpersonen.

Fälle höherer Gewalt, wozu insbesondere Krieg, Feuer, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, die Störung der Energieversorgung und sonstige außergewöhnliche Ereignisse, die die Kursleiterin nicht kontrollieren kann, zählen, führen für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen zu einer Befreiung von der Pflicht zur Vertragserfüllung, insbesondere von der Pflicht Kurse abzuhalten.

Im Falle des Vorliegens organischer Körperschäden (Ohren, Herz, Lunge,…), sonstiger (Vor-)Erkrankungen sowie anderer für den Kurs relevanter Besonderheiten, die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am Kurs geben könnten, wie Frühgeburt, Behinderungen oder etwaige andere Risikofaktoren, muss dies unverzüglich der Kursleiterin bekanntgegeben werden und die Teilnahme fachärztlich abgeklärt werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des/der Erziehungs- bzw. Obsorgeberechtigten, sich über die Eignung des/der Kursteilnehmers/Kursteilnehmerin sowie der Begleitpersonen/Geschwisterkinder zur Teilnahme am Kurs durch eine fachärztliche Untersuchung Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls mit der Vorlage eines ärztlichen Attests oder Gutachtens zu bestätigen. Für etwaige Schäden die aufgrund einer mangelnden gesundheitlichen Einung zur Teilnahme entstehen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Kurs ist absolut unzulässig wenn eine aktuelle Erkrankung wie z.B. Fieber, Lungenerkrankung sowie ansteckende Krankheiten (Erkrankungen des Magen- und Darmtraktes, Augenerkrankungen, Hauterkrankungen, Pilzerkrankungen, Entzündungen) vorliegt. Die Kursleiterin behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf eine
(Vor-)Erkrankung im obigen Sinne, den/die KursteilnehmerIn bis zur ärztlichen Freigabe/Genesung vom Kurs auszuschließen und des Hallenbades zu verweisen.

Schwangeren Frauen wird empfohlen, vor der Teilnahme am Kurs mit einem Gynäkologen Rücksprache zu halten, ob für sie die Teilnahme am Kurs ohne gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.

Änderungen der E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind der Kursleiterin sofort bekanntzugeben, um die Verständigung bei einem Ausfall einer Einheit gewährleisten zu können.


3. Begleitpersonen/Geschwisterkinder:

Begleitpersonen:
Es liegt in der Verantwortung der Erziehungs- bzw. Obsorgeberechtigten, ob sie selbst mit dem Baby/Kind am Kurs teilnehmen oder andere Begleitpersonen mit dieser Aufgabe vertraut machen.

Die Begleitperson muss allerdings volljährig sein, um die Aufsichtspflicht übernehmen zu dürfen.
Es gibt aber die Möglichkeit, dass bis zu max. 3x im laufenden Kurs, eine zweite erwachsene Begleitperson zum Kurs mitkommt (siehe Kurskosten).

Geschwisterkinder:
Um die Qualität der Kurse gewährleisten zu können, ist es nicht zulässig, dass ein Geschwisterkind, das nicht offiziell an diesem Kurs teilnimmt, immer anwesend ist und den gesamten Kurs mitmacht wie alle anderen Kinder. Egal ob kleine Geschwisterkinder oder große Schulkinder.

Sind zu oft und zu viele Geschwisterkinder zusätzlich im Wasser, ist die Qualität des Kurses nicht mehr gegeben, da dadurch die Einheit leider immer wieder gestört wird, die Teilnehmer abgelenkt werden und vor allem die Begleitpersonen nicht mehr auf das "Kurskind" fokussiert sind. Diese müssten zu sehr auf die Geschwisterkinder achten, da es auch immer ein Gefahrenpotential mit sich bringt, wenn Kinder alleine im Wasser spielen.

Pro Kurskind gilt: Max. 3x pro Kursdurchgang darf daher ein Geschwisterkind mitkommen.
Kinder bis 6 Jahre müssen dafür keinen Eintritt bezahlen. Kinder ab 6 Jahren müssen wie die erwachsenen Begleitpersonen Eintritt bezahlen (siehe Kurskosten).


4. Stornierung der Anmeldung:

Bis 5 Tage vor Kursbeginn ist die Stornierung der Anmeldung kostenlos möglich. Der Kurspreis wird komplett rückerstattet. (Beispiel: Bei Kursbeginn am Montag dem 10.10. muss die Absage bis spätestens Mittwoch 5.10. erfolgen.)

Bei einer Stornierung am 3. oder 4. Tag vor Kursbeginn (im vorigen Beispiel Donnerstag bis Freitag), betragen die Stornogebühren € 10,-. Der restliche Kurspreis wird rückerstattet.

Bei einer Stornierung an den letzten beiden Tagen vor Kursbeginn (im vorigen Beispiel Samstag und Sonntag) wird der Kursbeitrag einbehalten und der Betrag für den "Babyschwimm-10er Block" rückerstattet.

Der erste Kurstag gilt als Schnuppereinheit. Erfolgt eine Stornierung direkt nach Teilnahme an diesem ersten Kurstag (noch im Hallenbad), wird die Schnupperstunde mit € 10,- verrechnet und der restliche Kurspreis (Kursbeitrag und Eintrittspreis) rückerstattet. Sobald der "Babyschwimm-10er Block" entgegengenommen wurde, kann keine Stornierung mehr erfolgen.

Erfolgt die Stornierung am 1. Kurstag ohne Teilnahme bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, wird der Kursbeitrag einbehalten und der Betrag für den "Babyschwimm-10er Block" rückerstattet.

Sollte der Kurs nach Beginn aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen abgebrochen werden, kann der Kursplatz von der/dem Teilnehmer/in an eine/n Ersatzteilnehmer/in weitergegeben werden, die/der die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kurskosten übernimmt. Die Verrechnung erfolgt zwischen ehemaligem/ehemaliger Kursteilnehmer/in und Ersatzteilnehmer/in. Der Kursleitung müssen die Daten der/des Ersatzteilnehmenden mitgeteilt werden. Diese Regelung gilt nicht für einzelne versäumte Kursstunden, sondern nur, wenn der gesamte Kurs von der/dem Teilnehmer/in abgebrochen wird.


5. Abgesagte und verpasste Kurseinheiten:

Kurseinheiten, die aufgrund einer Verhinderung der Trainerin nicht stattfinden können, werden an von der Trainerin festgelegten Terminen nachgeholt.
Von TeilnehmerInnen aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommene Einheiten können weder abgegolten noch nachgeholt werden.
Der durch eine versäumte Kursstunde seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers nicht in Anspruch genommene Hallenbadeintritt (Babyschwimm-10er Block) kann jederzeit im regulären Schwimmbetrieb im Hallenbad Murau in Anspruch genommen werden und entspricht einer 3 Stundenkarte.


6. Mitzubringen:

Badesachen (Badetuch, Schwimmwindel, oder eng sitzende Badehose) und evtl. ein Lieblingsspielzeug, welches auch nass werden darf!

Für Kinder, die schon laufen können, solltest du rutschfeste Socken (ABS-Socken) mitnehmen um Unfälle zu vermeiden. Mit ABS-Socken erspart ihr euch das ständige An- und Abziehen, denn die Kinder können damit problemlos schwimmen.

Keine Schwimmflügerl, oder ähnliche Schwimmhilfen,
aber jede Menge gute Laune ;-)
Alle Spielmaterialien und Schwimmhilfen werden für die Dauer der Kurseinheit von mir zur Verfügung gestellt.