Babyschwimmen aus HNO-ärztlicher Sicht


Bewegung im Wasser fördert die körperliche Entwicklung, sowohl was die reine Motorik, also Beweglichkeit, als auch was die Koordination der Bewegungsabläufe anbelangt.

Insbesondere beim Säugling sind vielfältige Reize notwendig, damit Nervenverbindungen im Gehirn entstehen und reifen können. Die Entwicklung des Gleichgewichtsorganes wird durch Bewegung im Wasser speziell gefördert.

Aus HNO-ärztlicher Sicht kann die Teilnahme an einem Babyschwimmkurs nur begrüßt werden.

Bei einem gesunden Baby gibt es keinen Einwand gegen das Babyschwimmen!

Einige Dinge sollten trotzdem beachtet werden: Vermehrte Probleme mit den Ohren, häufiger Schnupfen oder allgemeine Infektanfälligkeit sollten ärztlich abgeklärt werden. Bei Verdacht auf eine Hörverschlechterung sollte ein HNO-Arzt konsultiert werden.

Beachten Sie aber das absolute Schwimmverbot bei:

  • Ohrenentzündungen
  • Augenentzündungen
  • Durchfall
  • Ansteckenden oder fieberhaften Erkrankungen
  • Schweren Erkältungskrankheiten

Gehörgangsentzündungen treten beim Babyschwimmen nicht häufiger auf als bei "Nichtschwimmern" bzw. auch beim Baden in der Badewanne. Als Schutz können bedarfsweise individuell angepasste Schwimmotoplastiken verwendet werden. Risikopersonen sollten allerdings ihre Gehörgänge regelmäßig vom HNO-Facharzt inspizieren und reinigen lassen.
Mittelohrentzündungen werden NICHT durch das Baden oder Schwimmen verursacht, sondern entstehen durch aufsteigende Infekte von der Nase her (bei Schnupfen oder Erkältungen). Ein Kind mit akuter Mittelohrentzündung darf allerdings nicht schwimmen oder tauchen, es sollte ebenfalls ein HNO-Arzt konsultiert werden.
Merkblatt von HNO-Arzt Dr. Berger zum herunterladen: HNO_DR_BERGER.doc (107,5 kB)